Ab 2. Mai kein Autoverkehr am Südufer des Pfaffenteichs

Sommerregelung auch für Radfahrer in der Fußgängerzone

Auch wenn man Winterreifen in den letzten Tagen gut vertragen konnte, ab Montag (2. Mai) gilt am Südufer des Pfaffenteichs und in der Schweriner Fußgängerzone wieder die Sommerregelung. Das heißt, das Südufer ist während der Freiluftsaison wie jedes Jahr für den Durchgangsverkehr gesperrt. Behinderungen für Touristen und die Gastronomie am Südufer Pfaffenteich sollen so während der Frühlings- und Sommermonate vermieden werden. Die Sperrung gilt bis zum 30. September.

Auch in der Fußgängerzone gibt auf Beschluss der Stadtvertretung seit 2008 eine Sommerregelung – für den Radverkehr. Danach ist vom 2. Mai bis zum 30. September das Radfahren von 10 bis 18 Uhr in folgenden Straßenabschnitten nicht erlaubt:

  • Helenenstraße
  • Mecklenburgstraße zwischen Arsenalstraße und Schloßstraße
  • Schmiedestraße und Puschkinstraße zwischen Altstädtischem Markt und Schloßstraße
  • Großer Moor bis zur Einfahrt Landesrabbiner-Holdheim-Straße
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