Ab März: Höherer Mindestlohn in der Gebäudereinigung

 

Lohn-Limit für 1.000 Reinigungskräfte in Schwerin: Minimum 8,70 Euro pro Stunde

 

Damit es keine „Lohn-Ausrutscher nach unten“ in der Gebäudereinigung gibt: Reinigungskräfte sollen darauf achten, dass sie mindestens 8,70 Euro pro Stunde verdienen. Denn das ist der neue Mindestlohn, der ab diesem Monat für die Branche gilt. Die IG BAU ruft alle Beschäftigten dazu auf, die nächste Lohnabrechnung genau zu kontrollieren. (Foto: IG BAU)
(c) IG BAU

Reinigungskräfte in Schwerin bekommen einen höheren Mindestlohn: Wer in der Gebäudereinigung arbeitet, muss einen Stundenlohn von mindestens 8,70 Euro bekommen. Ab diesem Monat gibt es damit für das Putzen von Büros, Supermärkten oder Wohnungen 49 Cent mehr pro Stunde. Der tarifliche Mindestlohn ist allgemeinverbindlich – das heißt, alle Betriebe müssen ihn bezahlen. Darauf hat die Gebäudereiniger-Gewerkschaft IG BAU Mecklenburg hingewiesen.

Auch der Mindestlohn für die Außen-Reinigung von Glas und Fassaden steigt: Fensterputzer dürfen nicht weniger als 11,10 Euro pro Stunde verdienen, so die Gewerkschaft, die das Lohn-Plus bei den letzten Tarifverhandlungen durchgesetzt hat. „Es lohnt sich, genau darauf zu achten, ob auch tatsächlich mehr Geld auf der nächsten Lohnabrechnung steht“, sagt IG BAU-Bezirkschef Manfred Scharon. In Schwerin sind nach aktuellen Angaben der Arbeitsagentur knapp 1.000 Menschen in der Gebäudereinigung beschäftigt.

 

igbau

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