Schwerin. Zur Äußerung von Kardinal Kasper zur Entschädigung von Missbrauchsopfern erklärt der FDP-Landesvorsitzende, rechtspolitische Sprecher und parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion Christian AHRENDT: Wiedergutmachungsleistungen sollten den Opfern von sexuellem Missbrauch unabhängig von Verjährungsvorschriften gewährt werden.
Missbrauchsopfern Entschädigungen zu zahlen, ist daher keine juristische Frage, es ist vielmehr eine moralische Frage.
Das erlittene Leid lässt sich durch Entschädigungszahlungen nicht wiedergutmachen, es wäre jedoch ein Zeichen der Verantwortung, die die katholische Kirche übernimmt.
Sie sollte sich deswegen nicht hinter Verjährungsvorschriften verstecken.
Tags: Christian Ahrendt, Entschädigung, FDP, katholische Kirche, sexueller Missbrauch
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