Arbeitslosmeldung nach Ausbildungsende

Antrag auf Arbeitslosengeld bequem und zeitsparend online stellen

Symbolfoto

In diesen Tagen beenden viele Jugendliche ihre Ausbildung. Denjenigen unter ihnen, die noch nicht wissen, ob sie anschließend vom Ausbildungsunternehmen übernommen werden oder aus einer außerbetrieblichen Ausbildung kommen, rät die Arbeitsagentur, sich rechtzeitig arbeitsuchend zu melden. „Auch wenn Auszubildende kurz vor dem Ende ihrer betrieblichen Ausbildungen gesetzlich nicht zur Arbeitssuchendmeldung verpflichtet sind, kann diese Meldung mögliche Ansprüche auf Unterstützungsleistungen, wie beispielsweise Bewerbungskosten, Fahrtkosten oder Zuschüsse für die Arbeitsausrüstung sichern“, empfiehlt Guntram Sydow, Chef der Schweriner Arbeitsagentur. Mit der rechtzeitigen Meldung bei der Arbeitsagentur können außerdem gemeinsam mit dem Teenager Bewerbungs- und Vermittlungsaktivitäten vorausschauend geplant und besprochen werden, so dass Arbeitslosigkeit im besten Fall erst gar nicht eintritt.

Falls die Arbeitslosigkeit eintritt, bietet das Online-Angebot der Arbeitsagentur eine moderne Plattform zum Ausfüllen und Versenden des Arbeitslosengeld-Antrages. Das Verfahren ist für die Antragsteller bequemer und die Dokumente sind schneller am Ziel, da keine Unterschrift mehr notwendig ist. „Dieser Service spart Zeit und ist rund um die Uhr bequem von zu Hause aus zu erledigen. Keiner muss, um den Arbeitslosengeldantrag zu stellen, in die Arbeitsagentur gehen. Zwingend ist allerdings,“ darauf weist Sydow hin, „dass die Arbeitslosmeldung persönlich in der Arbeitsagentur erfolgen muss, denn dabei wird die Identität des Antragstellers geprüft.“

Unter www.arbeitsagentur.de/eService sind alle Unterlagen aufrufbar und können von dort auch an die Arbeitsagentur gesandt werden.

Nach oben scrollen