BMJ stellt richtige Weichen für Reform der Sicherungsverwahrung

Schwerin. Zum Eckpunktepapier des Bundesjustizministeriums für eine Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahrung erklärt der Landesvorsitzende der FDP M-V, rechtspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion und Parlamentarische Geschäftsführer Christian AHRENDT:

Das heute von der Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger vorgestellte Eckpunktepapier zur Neuordnung der Sicherungsverwahrung ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Umsetzung eines rechtspolitischen Kernanliegens der christlich-liberalen Koalition. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind zielführend und schließen die vorhandenen Schutzlücken.
Im Zentrum der Neuordnung steht der Umgang mit Schwersttätern von Sexual- und Gewaltdelikten. So soll beispielsweise der Zeitraum zwischen der Verurteilung und der Anordnung der Sicherungsverwahrung verlängert werden. Demnach soll die endgültige Sicherungsverwahrung auch am Ende der Freiheitsstrafe angeordnet werden können. Diese Neuausrichtung ist wichtig. In der Vergangenheit haben Gerichte immer wieder Fristen versäumt und so die im Urteil vorbehaltene Anordnung der Sicherungsverwahrung verpasst. Mit der vorgeschlagenen Neuausrichtung wird künftig sichergestellt, dass gemeingefährliche Täter in Sicherungsverwahrung kommen.
Jetzt gilt es, das Eckpunktepapier zügig umzusetzen und die erforderlichen Änderungen im Strafrecht vorzunehmen.

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