Ermittlungserfolg im Missbrauchsfall

DNA-Probe überführt 41-jährigen Schweriner – Der Beschuldigte wird heute dem Haftrichter vorgeführt

Die Staatsanwaltschaft Schwerin hat heute beim Amtsgericht Schwerin Haftbefehl gegen einen 41 Jahre alten Mann aus Schwerin beantragt. Der Beschuldigte wird verdächtigt, am 15.12.2015 einen 11-jährigen Jungenauf dem „Vulkan“-Spielplatz am Franzosenweg schwer sexuell missbraucht zu haben.

Rückblick: Am Morgen des besagten Tages hatte der Täter den Jungen, der sich auf dem Weg zur Schule befand, in der Herrmannstraße, Höhe Gartenstraße angesprochen und sich unter Vorzeigen eines falschen Dienstausweises als Polizeibeamter ausgegeben. Er forderte den Minderjährigen auf, ihn zu einem vorgetäuschten Drogentest in den Schlossgarten zu begleiten. Dort würden angeblich Kollegen in einem Zelt warten und den Test durchführen. Im Vertrauen auf den Wahrheitsgehalt der Angaben folgte ihm der Junge. Auf dem „Vulkan“-Spielplatz vergewaltigte der Täter das Kind schließlich unter Anwendung von Drohungen und körperlicher Gewalt.

Seither lief die Fahndung nach dem Mann auf Hochtouren. Doch bislang konnten weder die umfangreichen Recherchen der Kriminalpolizeiinspektion Schwerin noch die öffentliche Tätersuche mittels Phantombild sowie Fernsehaufruf in der ZDF-Sendung „Aktenzeichen XY… ungelöst“ den Mann überführen. Wie die Staatsanwaltschaft heute bekannt gab, führten nun die am Tattag gesicherten Mobilfunkdaten zum Erfolg. Diese wurden von der eigens für die Tätersuche eingerichtete, 10-köpfige Ermittlungsgruppe ausgewertet. Zahlreiche männliche Schweriner wurden daraufhin zur Abgabe einer DNA-Probe aufgefordert. „Ein Abgleich der am Tatort sowie bei dem Kind gesicherten DNA-Spuren hat zu einer Übereinstimmung mit der in diesem Zusammenhang freiwillig durch den Beschuldigten abgegebenen Speichelprobe geführt“, so Pressesprecherin Claudia Lange.

Der Beschuldigte wird noch heute dem Haftrichter beim Amtsgericht Schwerin vorgeführt. Die Anklagepunkte lauten: Verdacht auf schweren sexuellen Missbrauch von Kindern, Vergewaltigung, Körperverletzung, Amtsanmaßung sowie versuchte Nötigung.

 

red
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