Feuer, Schwert und Galgen – Hinrichtungen in Schwerin

Vortrag im „Forum Geschichte & Volkskunde“ am 18. Oktober

Scharfrichter mit seinen Knechten, 16. Jhdt., Hans Dürer zugeschrieben

Am 18. Oktober 2017 geht es gruselig zu im „Forum Geschichte & Volkskunde“ im Schleswig-Holstein-Haus: „Feuer, Schwert und Galgen“ stehen im Mittelpunkt des Vortrags des Leiters des Stadtarchivs Schwerin, Dr. Bernd Kasten. Es wird um die Vollstreckung von Todesurteilen bei „Hinrichtungen in Schwerin vom 16. Jahrhundert bis 1814“ gehen, die mit solchen Instrumenten vollzogen wurden. Beginn des Vortrags ist wie gewohnt um 19.00 Uhr.

Seitdem Menschen in Gesellschaften zusammenleben, gibt es Normen und Werte, die dieses Zusammenleben regeln. Einerseits waren diese in den christlichen Gesellschaften Europas vor allem der Bibel entnommen, die zehn Gebote beispielsweise, andererseits fanden sie Eingang in von Menschen selbst gemachtes Recht in Form von teils schriftlich festgehaltenen, teils mündlich übertragenen Gesetzen und Vorschriften. Seitdem es Regeln und Gesetze des Zusammenlebens gibt, wird auch dagegen verstoßen und es obliegt Gerichten oder anderen Rechtsprechungsinstanzen, Verstöße zu strafen. Das Schweriner Stadtrecht beispielsweise sah verschiedene Strafen vor, von Geldstrafen über den Pranger bis zur Todesstrafe. Und um die soll es an diesem Abend gehen.

Seit dem Mittelalter bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts wurden in Schwerin bei schweren Verbrechen Todesurteile verhängt und vollstreckt. Je nach Wohnort und Stand des Verurteilten gab es hierfür verschiedene Richtstätten auf dem Alten Garten, an der Lübecker Landstraße sowie den Galgenberg am Ostorfer See. Auch die Hinrichtungsart war je nach Verbrechen verschieden. Mörder wurden enthauptet, Hexen verbrannt, Diebe gehängt. Die Urteilsverkündung und die anschließende Hinrichtung folgten strengen Regeln und waren stets mit großem zeremoniellem Aufwand verbunden. Beide waren öffentlich und zogen immer große Menschenmengen an.

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