Gartenabfälle gehören nicht ins Osterfeuer

Feuerwehr gibt Tipps für Brauchtumsfeuer

Das Osterfeuer – ein klassischer Brauch am Abend des Ostersamstages

Zu Ostern lodern vielerorts die Osterfeuer: Doch dabei sollten einige Regeln eingehalten werden. So sind Osterfeuer nur in der Zeit von Karfreitag bis Ostermontag zulässig und dürfen nicht dazu genutzt werden, Grünschnitt aus dem Garten oder andere Abfälle zu verbrennen. Die Veranstalter werden gebeten, ihr Osterfeuer bei den Stadtwirtschaftlichen Dienstleistungen (SDS) per E-Mail an info@sds-schwerin.de, oder Tel. 0385 633 1670 anzumelden.

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

  • Die allgemeinen Sicherheitsregeln für offene Feuerstellen sind zu beachten. Brauchtumsfeuer tragen öffentlichen Charakter. Osterfeuer sollten zentral organisiert werden, damit nicht jeder sein eigenes Osterfeuer im Garten durchführt. Bedenken Sie, dass Sie vor dem Entzünden des Feuers die Zustimmung des Besitzers der Grundfläche eingeholt haben.
  • Als Brennmaterial sind nur solche Stoffe zulässig, bei deren Verbrennen keine unzulässige Immission von Schadstoffen entsteht. Das Verbrennen von Abfällen (Papier, beschichtetes oder behandeltes Abfallholz, Fenster- oder Türrahmen, Spanplatten, Möbelstücke, Autoreifen, Kunststoffe) ist verboten. In Schwerin ist das Verbrennen von Gartenabfällen ganzjährig verboten! Diese können über Bio-Tonnen, Biosäcke oder an den Recyclinghöfen entsorgt werden.
  • Denken Sie daran, das Brennmaterial kurz vor dem Anzünden noch einmal umzuschichten, damit Ihr Osterfeuer nicht zur Flammenfalle für Tiere wird. Käfer, Wildbienen, Igel, Spitzmäuse, auch Vogelarten wie Zaunkönig, Rotkehlchen oder Heckenbraunelle suchen mancherorts Unterschlupf im Osterfeuer-Lagerplatz. Vögel können auch schon ein Nest gebaut haben. Osterfeuer-Haufen, die von Tieren als Brut- oder Wohnstätte genutzt werden, dürfen nicht mehr abgebrannt werden! Schichten Sie das Brennholz bestenfalls erst am Tag des Feuers auf.
  • Osterfeuer sind nur in der Zeit von Karfreitag bis Ostermontag zulässig. Das Feuer muss innerhalb weniger Stunden – in der Regel bis 24.00 Uhr – vollständig abgebrannt sein. Ein Zuwiderhandeln kann ein Ordnungsstrafverfahren wegen unzulässiger Abfallbeseitigung nach sich ziehen.
  • Bedacht werden sollte auch, dass die Feuerwehr verpflichtet ist, jeder eingehenden Brandmeldung nachzugehen. Eine vorherige Information der Leitstelle kann diesen Grundsatz nicht aufheben, wenn außen stehende Bürger das Feuer für einen Brand oder für eine unrechtmäßige Handlung halten.

Die Feuerwehr gibt diese Sicherheitstipps zum Osterfeuer:

  • Offene Feuerstellen sind so zu betreiben, dass durch Funkenflug, Glut u. ä. keine Brände entstehen können. Gebäude, Anlagen, Einrichtungen sowie Nutzflächen dürfen nicht gefährdet oder in ihrer Nutzung beeinträchtigt werden.
  • Offene Feuerstellen müssen, sofern durch örtliche Bedingungen oder herrschende Windverhältnisse keine größeren Abstände erforderlich werden, zu angrenzenden Gebäuden und zu Lagern mit brennbaren Stoffen mindestens 100 Meter Entfernung haben. In allen anderen genannten Fällen sind gleichfalls den örtlichen Bedingungen oder herrschenden Windverhältnissen ausreichende Sicherheitsabstände einzuhalten.
  • Während des Betreibens sind offene Feuerstellen von mindestens einer geschäftsfähigen Person zu beaufsichtigen und unter ständiger Kontrolle zu halten. Der für das Feuer Verantwortliche muss in der Lage sein, dass Feuer umgehend zu löschen, wenn das erforderlich werden sollte. Die dazu erforderlichen Geräte und Löschmittel (Schaufel, Handfeuerlöscher, Eimer mit Wasser) müssen vor Ort bereitgehalten werden. Halten Sie eine Zufahrt für die Feuerwehr und den Rettungsdienst frei.
  • Seien Sie vorsichtig beim Anzünden. Brennbare Flüssigkeiten als Brandbeschleuniger bergen ein hohes Risiko! Brennbare Flüssigkeiten dürfen in keinem Fall wegen der damit verbundenen Gefahr der Stichflammenbildung in Flammen oder Glut gegossen werden.
  • Offenes Feuer muss grundsätzlich beaufsichtigt werden. Sorgen Sie dafür, dass das Feuer sich nicht unkontrolliert ausbreiten kann. Passen Sie auf kleine Kinder auf. Sie unterliegen schnell der Faszination des Feuers und unterschätzen die ihnen unbekannte Gefahr. Offene Feuerstellen sind nach dem Betreiben vollständig abzulöschen.
  • Bei Windstärke 5 und mehr darf das Feuer nicht entzündet werden. Brennen Sie nicht zu viel Material auf einmal ab, vermeiden Sie gefährlichen Funkenflug. Strohballen können sich allein durch die Hitzestrahlung entzünden und sind deshalb eine gefährliche Sitzgelegenheit. Vermeiden Sie Rauchbelästigung durch zu feuchtes Material.
  • Kleinere Verbrennungen kühlen Sie sofort mit Wasser: Maximal zehn Minuten lang (Leitungswassertemperatur 10 bis 20 Grad Celsius). Bei großflächigen Verbrennungen und auf der Haut haftenden Substanzen sollte nur primär abgelöscht werden. Längere Kühlung führt zur Unterkühlung der betroffenen Person. Alarmieren Sie sofort den Rettungsdienst über die Notrufnummer 112.
  • Um im Gefahrenfall einen Notruf absetzen zu können, muss eine Meldemöglichkeit (Telefon, Handy) in der Nähe vorhanden sein. Sollte Ihnen Ihr Feuer außer Kontrolle geraten, so zögern Sie nicht, sofort die Feuerwehr über Notruf 112 zu alarmieren.

 

Quelle: LHS
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