Großer Moor soll zum Altstadteingang werden

Sanierung verbessert Sicherheit und Zugang zur Innenstadt

Dass bei der städtebaulichen Aufwertung des Großen Moor als wichtige Verbindungsachse zwischen dem Marstall und Altstadt dringender Handlungsbedarf besteht, darüber waren sich die Experten schon 2011 bei der Erarbeitung der touristischen Entwicklungskonzeption für die Landeshauptstadt einig. Als Altstadteingang im Bereich Marstall soll die Straße den Innenstadt-Zugang für Touristen und Besucher kenntlich machen und eine barrierefreie Verbindungsachse zwischen Altstadt und Wasser herstellen. Doch dafür ist die Straße derzeit schlecht gerüstet.

Regelquerschnitt - Vorzugsvariante mit 5,50 Meter Straßenbreite und durchgehendem Parkstreifen (Quelle: © LHS)
Regelquerschnitt – Vorzugsvariante mit 5,50 Meter Straßenbreite und durchgehendem Parkstreifen (Quelle: © LHS)

Neben dem generellen Sanierungsbedarf gibt es in der innerstädtischen Anliegerstraße mit ihren Geschäften, Gaststätten, Wohnungen und Gemeinschaftseinrichtungen ernsthafte Verkehrs- und Sicherheitsprobleme: Ein Begegnungsverkehr ist wegen der unterschiedlichen Fahrbahnbreite nicht durchgängig möglich, so dass es zu häufigen riskanten Fahrmanövern und Konflikten kommt, wenn sich Autos begegnen. Die Fahrbahn hat zudem diverse Ausbrüche und Schlaglöcher. Auch die Gehwege sind nicht mehr verkehrssicher. Baumwurzeln haben viele Platten hochgedrückt. Fehlende Bordabsenkungen führen dazu, dass die Fußwege für Anwohner und Besucher nicht durchgängig barrierefrei sind und das Überqueren der Fahrbahn schwierig ist.

Sanierung stellt Barrierefreiheit her

Das soll sich nun ändern. Die Pläne der Stadtverwaltung sehen einen grundhaften Ausbau der Straße Großer Moor vor. Ein Schweriner Planungsbüro hat Vorplanungen erarbeitet. Unter der Erde werden zunächst Ver- und Entsorgungsleitungen sowie Hausanschlüsse erneuert. Die Fahrbahn soll durchgängig auf 5,50 Metern verbreitert und ein zwei Meter breiter Parkstreifen beide Fahrbahnränder säumen. Die Gehwege werden beidseitig mindestens 2,50 Meter breit sein. An allen Einmündungen wird es Bordsteinabsenkungen geben. Die Aufpflasterungen an den Knotenpunkten ermöglichen Fußgängern das barrierefreie Überqueren der Straße und sorgen gleichzeitig dafür, dass in der Tempo-30-Zone nicht gerast werden kann. Der grüne Charakter der Straße bleibt durch einen durchgängigen Grün- und Baumstreifen zwischen Gehweg und Parkstreifen erhalten. Hier liegt allerdings der Knackpunkt der Planungen.

Baum-Erhalt kontra Parkplätze

Bestandsbäume oder Parkplätze, vor diesem Konflikt standen die Planer. Hier schlägt die Verwaltung als Vorzugsvariante die Verbreiterung der Straße und einen durchgehenden Parkstreifen vor: Für einen durchgängigen Parkstreifen mit 73 Stellplätzen, acht weniger als bisher, müssten 25 der 38 Bestandsbäume gefällt werden. Anschließend würden 31 neue Bäume gepflanzt werden, sechs mehr als bisher.

Variante 2 sieht eine Fahrbahnverbreiterung ohne durchgehenden Parkstreifen vor: Mit den Parktaschen zwischen den Bestandsbäumen würden allerdings 28 Parkplätze wegfallen. Variante 3 hieße Sanierung der Straße ohne Verbreiterung. Dann könnten fast alle Stellplätze und 24 Bestandsbäume erhalten werden, es bliebe aber bei den Problemen im Begegnungsverkehr. „Eine durchgängig einheitliche Fahrbahnbreite mit der Möglichkeit des Begegnungsverkehres ist für einen verkehrssicheren Ablauf elementar. Nur so erhält man nach dem grundhaften Ausbau der Straße Großer Moor eine für alle Verkehrsteilnehmer sichere Verkehrsanlage“, so Verkehrsdezernent Bernd Nottebaum.

Fördermittelzusage erfordert zügigen Baubeginn

Die Sanierung der Straße soll vor dem ebenfalls geplanten grundhaften Ausbau des Schlachtermarktes erfolgen. Um in den Genuss einer Landesförderung von 90 Prozent für den kommunalen Eigenanteil aus dem Programm zur Förderung kommunaler Investitionen zu kommen, ist ein Baubeginn spätestens im September 2017 nötig. Die Fertigstellung des Großen Moor ist im Juni 2019 geplant. Allein die Erneuerung der Ver- und Entsorgungsleitungen wird etwa ein Jahr in Anspruch nehmen. Unabhängig davon kommen auf die Anlieger Ausbaubeiträge in Höhe von 75 Prozent bzw. im Bereich der Fußgängerzone von 55 Prozent der beitragsfähigen Kosten zu.

 

Quelle: LHS
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