Hinweise zur Stichwahl am 18. September

Briefwahlunterlagen werden ab 9. September versendet

Am 18. September ist Stichwahl. Denn nachdem am letzten Sonntag 50.871 Wählerinnen und Wähler ihre Stimme abgaben (64,3 % Wahlbeteiligung) hatte bekanntlich keiner der 9 OB-Kandidaten die nötige Mehrheit erreicht. Die prozentual meisten Schweriner konnten Angelika Gramkow (DIE LINKE), mit 31,6 Prozent der Stimmen, sowie Dr. Rico Badenschier (SPD), für den 18,9 % abstimmten, von sich überzeugen. Die Daten wurden gestern endgültig auf der öffentlichen Sitzung des Gemeindewahlausschusses festgestellt.

Versendung der Briefwahlunterlagen am 09.09.

Wie die Stadtverwaltung heute bekannt gab, beginnt die Wahlbehörde am 9. September 2016 mit der Versendung der Briefwahlunterlagen zur Stichwahl. Allen Wählerinnen und Wählern, die bereits zur Hauptwahl am 4. September 2016 an der Briefwahl teilgenommen haben, wird automatisch ein neuer Wahlschein mit Briefwahlunterlagen zugesandt. Dies gilt ausdrücklich auch für Wählerinnen und Wähler, die im ersten Wahlgang direkt im Stadthaus gewählt haben. Ein gesonderter Antrag ist in diesem Fall für die Teilnahme an der Briefwahl nicht erforderlich. Die Wahlbehörde bittet alle Wählerinnen und Wähler, die bei der Beantragung ihrer Briefwahlunterlagen eine auswärtige Empfängeranschrift angegeben haben um Rückmeldung, wenn sie sich nicht mehr am auswärtigen Ort aufhalten.

Der Briefwahlraum im Stadthaus, Am Packhof 2-6 in Schwerin öffnet am Montag, den 12. September 2016, 8:00 Uhr und schließt am 16. September 2016, 13:00 Uhr. Im Briefwahlraum können Wählerinnen und Wähler Briefwahlunterlagen beantragen, die zur Hauptwahl noch keinen Wahlscheinantrag gestellt haben. Gewählt werden kann dort am Montag 8:00 bis 16:00 Uhr, Dienstag und Donnerstag 8:00 bis 18.00 Uhr sowie am Mittwoch und Freitag von 8:00 bis 13:00 Uhr. Für Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wahlbehörde unter der Wahlhotline 0385 545-1744 zur Verfügung.

Personalausweises ist ausreichend

Die Vorlage einer Wahlbenachrichtigung ist nicht zwingend erforderlich, um vom Stimmrecht Gebrauch zu machen. Zur Stimmabgabe ist das Vorlegen des Personalausweises oder Reisepasses ausreichend. Gleiches gilt für die Urnenwahl am 18. September. Für die Stichwahl am 18. September sind die zur Hauptwahl eingerichteten Wahlräume zu nutzen. Sie haben am Wahltag jeweils von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet.

Wollen wahlberechtigte Personen, die einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen erhalten haben, am Wahltag in einem Wahlraum wählen, so müssen sie dabei den Wahlschein und den Stimmzettel mitbringen, die sie mit den Briefwahlunterlagen empfangen haben. Der Wahlschein ist beim Wahlvorstand abzugeben und der Stimmzettel gegen einen neuen Stimmzettel einzutauschen.

Die Präsentation der Wahlergebnisse ist im Foyer des Stadthauses live zu verfolgen.

 

LHS/red
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