IHK begrüßt Urteile gegen Adressbuchschwindler

Gerichtsurteile aber noch nicht rechtskräftig

 

Schon seit längerer Zeit erhalten Unternehmen in ganz Deutschland unaufgefordert Schreiben, die eine kostenpflichtige Eintragung in beispielsweise „Handelsregister“ oder „Gewerbezentralregister“ anbieten. Diese Schreiben sind entweder behördenähnlich aufgemacht oder vermitteln den Eindruck, es bestehe schon ein Geschäftskontakt und es handele sich nur um eine Aufforderung zur Korrektur. Unternehmer sollen hierdurch zur Zahlung veranlasst werden, im irrigen Glauben, sie seien hierzu verpflichtet.

Die Landgerichte Bonn und Berlin haben im Dezember vorigen Jahres nun klargestellt, dass solche Angebote rechtswidrig sind. Der DR Verwaltung AG aus Bonn und der GES Registrat GmbH aus Berlin wurde die Verwendung solcher Angebotsschreiben verboten. Das Landgericht Berlin sprach dabei von einer Verschleierung und Irreführung. Es sei dem Empfänger aufgrund der untypischen Gestaltung nicht zumutbar, das Formular als unverbindliches Angebot zu erkennen. Das Landgericht Bonn sah eine irreführende Vorspiegelung eines amtlichen Charakters.

Die Gerichtsurteile seien nach Auskunft der IHK zu Schwerin zwar noch nicht rechtskräftig, ließen aber für die Zukunft hoffen. Dass die Gerichte mittlerweile auf die betrügerischen Machenschaften dieser Unternehmen aufmerksam werden und das Engagement der IHK, in diesem Bereich immer wieder aufzuklären, Früchte trägt, wertet die Schweriner IHK als Teilerfolg.

 

Quelle: IHK

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