Resterampe für Heizungsanlagen

Verbraucherzentrale rät: Neukauf von Niedertemperaturkesseln nicht empfehlenswert

Nicht wenig verunsichert ist so mancher Verbraucher angesichts der aktuellen Anzeigen und Broschüren der Heizungsbranche: Noch schnell, so heißt es, zuschlagen bei günstigen Heizwertgeräten, bevor die im Herbst verboten werden. Hintergrund für die Aufregung: Ab dem 26.9.2015 gelten im Rahmen der EU-Ökodesignrichtlinie neue Effizienzanforderungen für Heizkessel in Privathaushalten.

Hartmut Krien, Energieberater der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern, erklärt, worum es bei der Richtlinie geht und was sie für Verbraucher bedeutet. „Ziel der EU-Ökodesignrichtlinie ist es, die Energieeffizienz neuer Geräte immer weiter anzuheben“, erläutert Krien. „Schritt für Schritt werden dafür die Mindestanforderungen erhöht, die ein Produkt erfüllen muss.“ Museumsreife Energieschleudern verschwinden so allmählich vom Markt, weswegen zum Beispiel ein neuer Kühlschrank heute nur noch halb so viel Strom benötigt wie ein Gerät vor 15 Jahren.

Das gleiche Prinzip wendet die EU nun auch bei Heizungsanlagen an. Ab 26.9.2015 müssen neue Anlagen bestimmte Effizienzkriterien einhalten. Manche Anlagentypen werden dadurch vom Markt verdrängt – so zum Beispiel die bisher noch verbreiteten, jedoch technisch nicht mehr zeitgemäßen Niedertemperaturkessel. „Manche Anbieter versuchen daher jetzt, den Lagerbestand an Niedertemperaturkesseln noch zu verkaufen“, kritisiert Krien. Vor einem solchen Kauf warnt Krien entschieden: „Unsere Energieberater raten schon seit langem von Niedertemperaturkesseln ab, wenn es um den Neukauf einer Anlage geht. Brennwertgeräte sind hinsichtlich der Effizienz einfach deutlich überlegen. Auch von den Anschaffungskosten her sind die alten Kessel meist kein Schnäppchen. Wenn dann aber 15 oder gar 20 Jahre lang um 10 Prozent höhere Heizkosten fällig werden, war das nur für den Kesselverkäufer ein gutes Geschäft. Die neue gesetzliche Regelung ist definitiv im Sinne des Verbrauchers – und niemand sollte jetzt noch schnell einen technisch veralteten Kessel anschaffen.“ Für die seltenen Fälle, wo technisch nur ein Niedertemperaturkessel in Frage kommt, sieht die Richtlinie Ausnahmen vor.

Bei allen Fragen zum effizienten Einsatz von Energie in privaten Haushalten hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale: online, telefonisch oder mit einem persönlichen Beratungsgespräch. Die Berater informieren anbieterunabhängig und individuell. Für einen Termin in einem der 27 Energieberatungsstützpunkte in Mecklenburg-Vorpommern ist eine Anmeldung erforderlich. Eine Terminvereinbarung ist möglich unter 0800 – 809 802 400 (kostenfrei) oder unter 0381 – 2087050. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Beratungsangebote kostenfrei. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter 0800 – 809 802 400 (kostenfrei). Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

Quelle: Verbraucherzentrale MV

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