„Schwarzfahren“ lohnt sich nicht

32-jähriger Deutscher entpuppte sich als Wiederholungstäter

Bei der Fahrkartenkontrolle im IC von Hamburg nach Rostock wurde gestern Abend ein 32-jähriger Deutscher wegen Schwarzfahrens festgehalten. Weil er auch nicht in der Lage war, die geforderte Nachlöse zu zahlen, schloss ihn das Zugpersonal am Hauptbahnhof Schwerin von der Weiterfahrt aus und übergab ihn an das hiesige Bundespolizeirevier.

Bei der Überprüfung der Personalien stellten die Bundesbeamten im Fahndungssystem eine Ausschreibung zur Festnahme bzw. Strafvollstreckung fest. Gegen den Mann lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Limburg an der Lahn vor. Danach hatte dieser eine Geldstrafe in Höhe von 500,- Euro zu zahlen. Ebenfalls wegen des Erschleichens von Leistungen, also Schwarzfahrens.

Da er der Zahlung vor Ort bzw. anderweitig nicht nachkommen konnte, erwartete den 32-Jährigen nun eine Ersatzfreiheitsstrafe von 50 Tagen, die er in der Justizvollzugsanstalt verbüßen wird. Die Anklage wegen wiederholten Schwarzfahrens folgt. Damit aber nicht genug. Wie die Polizei informiert, hat auch die Staatsanwaltschaft Chemnitz Interesse an dem Mann. Diese hatte eine Ausschreibung zur Ermittlung seines Aufenthaltsortes veranlasst. Der Vorwurf: Diebstahl.

 

Foto: Symbolbild
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