Die Stadtverwaltung ruft dazu auf, die bis zum 31. Dezember 2009 gültige Amnestieregelung zur Abgabe illegaler Waffen zu nutzen.
Bis zu diesem Zeitpunkt können illegale Waffen straffrei bei jeder Polizeidienststelle oder im Stadthaus, Am Packhof 2-6, Zimmer 2060, abgegeben werden.
Zu den illegalen Waffen gehören nicht nur alle nicht registrierten „scharfen“ Schusswaffen und deren Munition, sondern auch verbotene Hieb- und Stoßwaffen, wie zum Beispiel Butterflymesser, Schlagringe, Stahlruten, Totschläger, Wurfsterne, Faustmesser, Nun-Chakus sowie die meisten Spring- und Fallmesser. Auch Elektroimpulsgeräte, so genannte Elektroschocker und Reizgassprühgeräte ohne amtliche Prüfzeichen (BKA, PTB) sind verboten. Allein der Besitz einer solchen Waffe ist eine Straftat, deshalb sollte die Amnestieregelung unbedingt genutzt werden. Ordnungsdezernent Junghans: „Ich bitte insbesondere Eltern, ihre Kinder über die Rechtslage zu informieren und entsprechend auf sie einzuwirken.“
Tags: Stadtverwaltung
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